Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Access2Quality GmbH i.G. für Beratungs- und Testing-Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen.
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Beratungs-, Test- und sonstige Dienstleistungen zwischen der Access2Quality GmbH i.G. (nachfolgend „A2Q") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn A2Q ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von A2Q sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von A2Q oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (Statement of Work). Soweit nicht ausdrücklich ein Werk geschuldet ist, erbringt A2Q ihre Leistungen als Dienstleistung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) A2Q ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Subunternehmer sowie automatisierte und KI-gestützte Verfahren (u. a. die A2Q-AI-Testfactory) einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt A2Q rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Testumgebungen zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von A2Q; hierdurch entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand vergütet.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Tages- bzw. Stundensätzen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Reise- und Nebenkosten werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(3) Bei Leistungen der A2Q-AI-Testfactory gelten die im Angebot vereinbarten Token-Budgets und Kosten-Caps; die Abrechnung erfolgt transparent pro Testlauf.
§ 6 Fristen & Termine
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von A2Q ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt und sonstigen von A2Q nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen angemessen.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Rahmen des Auftrags urheberrechtlich oder anderweitig schutzfähige Arbeitsergebnisse entstehen, räumt A2Q dem Kunden mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Vorbestehendes Know-how, Methoden und Tools von A2Q bleiben deren Eigentum.
§ 9 Haftung
(1) A2Q haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Laufzeit & Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von [30] Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von A2Q in [Monheim am Rhein / zuständiges Gericht].
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026